Hallo,

Ich habe für mein nebenberuflich betriebenes Gewerbe die Kleinunternehmerregelung und muss 2020 in die Regelbesteuerung wechseln. Wie verhält sich das mit dem Warenbestand aus 2019 , welchen ich erst in 2020 verkaufe? Ich mache ja dafür keine Vorsteuer geltend muss dann aber ja ab 2020 dafür die Umsatzsteuerung berechen und abführen.

LG CO