Antwort
Die Miete MUSS 12 Monate gleich bleiben, und weil man bei einer Erhöhung 2 volle Monate Bedenkzeit und Sonderkündigungsrecht hat, werden daraus meist 15 Monate.
In bestimmten Städten (Wohnungsnot) liegt die Kappungsgrenze bei 15% max.innerhalb von 3 Jahren.
Modernisierungserhöhungen müssen Monate VORHER angekündigt und durch die Mieter genehmigt werden, besonders wenn sich dadurch die Miete erhöht.