Ein bekanntes Ehepaar hat Wohnrecht in einem Haus. Man hat dem Sohn gestattet, vor ihrem Wohnrecht € 60.000,00 einzutragen. Diese sind nun bezahlt.

Kann der Sohn diese Grundschuld vor dem Wohnrecht wieder neu valutieren und ein neues Darlehen beantragen ohne die Eltern fragen zu müssen?