Vielleicht würde die Ambiente in Frankfurt passen. http://ambiente.messefrankfurt.com/frankfurt/de/besucher/willkommen/erleben.html

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Ich denke, dass du da recht hast. Man hat natürlich den Anspruch die Werkstatt seiner Wahl mit der Regulierung eines Schadens zu beauftragen wenn man selbst Unfallopfer ist. Wenn sowieso die andere Versicherung die reparaturarbeiten übernimmt, dann wird es deiner Vesicherung relativ egal sein, wo du das machen lässt. Sie zahlt ja ohnehin nicht.

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Das ist nicht ganz korrekt. Es ist wohl so, dass bei einem Kauf innerhalb der Eurozone keine Gebühren anfallen, nicht allgemein innerhalb der EU. Es gibt ja einige Länder, die zur EU gehören, aber noch nicht den Euro eingeführt haben. Für die Abhebung am Geldautomaten wird aber natürlich normalerweise eine Gebühr fällig, es sei denn, man hebt bei einer Partnerbank seiner Bank ab. Deshalb kann's sich auch durchaus lohnen, vorher mal bei seiner Hausbank nachzufragen.

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Ich habe gelesen, dass Rentner einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Geldes in lebensmittel stecken und andere Güter des täglichen Bedarfs. Und weil die Preise dieser Artikel im letzten Jahr nicht unbedingt gestiegen sind, haben Rentner gewisse Vorteile. Aber im Prinzip haben sie in Sachen Geldanlagen natürlich mit denselben Problemen zu kämpfen wie normale Anleger auch

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wie du schon sagst, kann man festgeld im prinzip nicht vor ablauf kündigen. das sind jedenfalls die regeln, auf die sich eine bank jederzeit berufen kann. aber ich denke, dass sich banken guten kunden über durchaus kulant zeigen, wenn man beweise für eine notlage wie arbeitslosigkeit oder ähnliches vorlegt. trotzdem sollte man sich natürlich nicht darauf verlassen

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das justizministerium hat dazu einen leitfaden erstellt. ich denke, dass dir das weiterhift: http://www.bmj.de/musterimpressum

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Diese Formel wird wohl ein Geheimnis der Schufa bleiben.Ich habe erst kürzlich dazu gelesen, dass die Schufa dazu keinerei Angaben macht. Welche Kriterien wie gewichtet werden kann man demzufolge leider nur vermuten.

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Ja, das geht auf jeden Fall. Dann solltest du aber auf jeden Fall mit Deiner Schwägerin einen richtigen Arbeitsvertrag abschließen.

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