Du musst schon sagen um welches Konto es gehen soll. Ein Sparbuch bzw. die SparCard (wie es neudeutsch heißt) ist normalerweise kein Problem. Ein Girokonto ist dann schon wieder was anderes...
Hi, also generell bekommt man kein Wohungsgeld wenn man ein FSJ macht. Das liegt daran, dass Wohungsgeld ein Mindeseinkommen voraussetzt. Es ist als unterstützung für die Miete gedacht und nicht für den Lebensunterhalt. Leider gibt es auch kein Bafoeg für ein FSJ. Du musst dich wohl an deine Eltern halten. Die sollten dich eh bis zum Ende der ersten Ausbildung unterstützen, dafür bekommen sie ja Kindergeld.
Viel Erfolg
Ich bin selber Familienvater und besonders bei Jungs kommt es schon mal vor, dass man sich in die Haare bekommt. Solange aber keiner ernsthaft verletzt ist, soll heißen ins Krankenhaus muss, würde ich mir da echt keine Sorgen machen.
Man sagt schnell, dass man klagen würde aber letztlich ist das dann eher eine hitzige Reaktion als eine wahre Absicht. Also einfach ruhig Blut bewahren.
Zu beachten gibt es da eigentlich nichts, außer dass du event. nicht mehr kirchlich heiraten darfst...
Andererseits ist die Kirchensteuer jetzt nicht so hoch, ich würde rein wegen dem finanziellem nicht austreten. Wenn man sich natürlich nicht mit dem Glauben identifizieren kann, also so absolut gar nicht, dann ok.
Ich würde die Miete mindern bis alles wieder in Ordnung ist. Du musst natürlich nicht zahlen wenn du es nicht nutzen kannst. Aber wenn du gar nicht mehr zahlst dann kann es natürlich sein, dass (so wie du gesagt hast) der Vermieter danach an jemand anderen vermieten will und du ohne Parkplatz dastehst. Also lieber ordentlich kürzen und dann langfristig deinen Parkplatz behalten.
Dein Vertrag ist eine Sache zwischen dir und deinem Arbeitsgeber... Wenn der damit einverstanden ist dann sehe ich kein Problem. Rechtlich sind Gutscheine keine Straftat...
Das Problem ist nicht dass es jetzt zu langsam geht sondern dass man zu lange versäumt hat die Regeln strikter zu machen / genauer zu befolgen.
Hätte man alle Fragen die jetzt geklärt werden in ruhigeren Zeiten geregelt, dann wäre die Geschwindigkeit kein Problem. Aber ich stimme Tritur zu. Wenn man jetzt zu schnell irgend etwas schnelles auf die Beine stellt, nur damit die Medien was schönes zum berichten haben und dafür das langfristige Konzept flöten geht, dann lieber einmal etwas zu langsam aber dafür richtig!!
Hallo das Elterngeld hängt von folgenden Dingen ab (nach § 1 Abs. 1 BEEG)
- Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- mit Kind in einem Haushalt leben
- Kind selber erziehen
- keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben
Nummer 4 bedeutet dass du nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten darfst, dass wäre sonst die volle Erwerbstätigkeit (§ 1 Abs. 6 BEEG). Ein Elternteil kann natürlich voll arbeiten, dass hat keinen Einfluss auf die Ansprüche des anderen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen und herzlichem Glückwunsch zum Kind :-)
Ich habe über Mediatoren schon gute Sachen gehört und wenn sich die Schwestern (deine Mutter und Tanten) davor einig waren, dann kann man das bestimmt noch hinbekommen ohne ein Familiendrama heraufzubeschwören.
Der Schlüssel wird wohl sein, dass nur die Leute die wirklich einen Anspruch auf das Erbe haben an einen Tisch gesetzt werden und dass danach ein schriftliches Dokument alles regelt. Sobald die Unruhequelle (der Cousin) nicht mehr direkt mitreden kann sollte dies viel Vernünftige zugehen. Wenn allerdings die Mediation verweigert wird oder es danach noch Probleme gibt und er einfach Sachen entwendet, dann wird wohl erst die Androhung und später eine tatsächliche Anzeige bei der Polizei die letzte Lösung sein. Aber dies ist immer eine unschöne Sache wenn man sich zum nächsten Weihnachten wieder treffen will...
Mein Tipp also erst Mediation und Anwalt wenn notwendig später.