Hallo,

wir wohnen hier mit sechs Parteien in zwei baugleichen Drei-Familien-Häusern.

Für den Hausstrom (Allgemeinstrom) gibt es in einem Haus einen Zähler und im anderen zwei Geräte.

Für diese drei Zähler zahlen wir über die Betriebskostenabrechnung 2020 je Zähler netto einen Grundpreis von 191,04 € also mehr als 650 € jährlich (Brutto).

Der Stromverbrauch für 2020 beläuft sich auf insgesamt 214 Kwh (alle 3 Zähler zusammen) was netto ca. 42 € sind.

Je Partei sind das zusammen Brutto ca. 120 € jährlich.

Meine Frage: ist sowas zulässig?

Es kann doch nicht sein das drei Zähler benötigt werden um jährlich so eine Abzocke von Seiten des Versorgers zu betreiben, oder?

Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar!

Mit freundlichem Gruß

Frank Eisenhauer