Lebenslanges Wohnrecht ohne weitere schriftliche Vereinbarungen?
Hallo ich habe seit kurzem ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht für eine 53 Quadratmeter große Wohnung mit 9 Mietparteien.
Bis jetzt habe ich in der gleichen Wohnung zur Miete gewohnt.
Es gibt keine weiteren schriftlichen Vereinbarung. Mündlich habe ich der Eigentümerin zugesichert, dass ich bis zu Ihrem Tod weiterhin Miete bezahle (daran halte ich mich selbstverständlich auch).
Was passiert nach dem Ableben der Eigentümerin?
Kann ich beim neuen Eigentümer die Miete verweigern und nur noch Nebenkosten bezahlen?
Da es keine weiteren Vereinbarungen gibt, welche weiteren Kosten muss ich übernehmen (Instandhaltungskosten....?)?
Gibt es weiter Verpflichtungen die bei wegfall der Miete auf mich zukommen?
Vielen Dank für Ihre Kommentare
lebenslanges Wohnrecht