Angenommen ein Gesellschafter (100% Anteilseigner), der NICHT Geschäftsführer ist (Fremd-Geschäftsführer = Angestellter) wird z.B. als Bürofachkraft (ohne Weisungsbefugnisse) eingestellt mit einem Gehalt von 500 € brutto. Wäre der Gesellschafter damit SV-Pflichtiger Angestellter oder würde er als 100% selbständig gelten?