Hallo in die Community,

Ich suche den ganzen Tag schon nach einer Antwort im Netz, kann aber nichts passendes finden.

Situation:

Mein Erstwohnsitz befindet sich rund 600km von meiner Arbeit entfernt. Ich lege die Strecke wöchentlich per Bahn zurück und habe vor Ort eine Zweitwohnung.

Komplikation:

Ich bin berechtigt einen Dienstwagen zu bekommen, den ich vor Ort nutzen würde und ich würde weiterhin mit der Bahn wöchentlich nach Hause fahren.

Frage:

Kann ich die Bahnfahrten nach Hause weiterhin in meiner Steuererklärung geltend machen oder ist dies nicht mehr möglich, weil ich ja die Möglichkeit hätte sie mit dem Dienstwagen durchzuführen.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!