Antwort
Hier wurde mal eine ähnliche Frage gestellt - da ging es um die Versteuerung.: Stipendien aus staatlichen, oder überstaatslichen Verträgen, offentlichen Mittel usw. sind nciht zu versteuern. § 3, Nr. 42 und 44 EStG Somit anzunehmen, dass damit auch keine Anrechnung auf den 400 Euro-Job erfolgt und die Versicherungspflicht entfällt.