Antwort
Wenn man krankgeschrieben ist und trotzdem arbeiten geht und in deinem Fall durch den weiteren Unfall erwischt wird, hat man keinerlei Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Es wäre sinnvoller gewesen, die Krankmeldung vom Arzt aufheben zu lassen. Weiter müsstest du selbst eine Zusatzversicherung haben, die in solchen Fällen überhaupt einspringt. Rein durch die Abgabe der Berufsgenossenschaftsbeiträge hast nicht du Anspruch auf Zahlungen sondern deine Angestellten. Informiere dich mal bei deiner Unfallversicherung, wenn es sich doch um einen Unfall handelt.