Mein Arbeitgeber stellt mir eine Bahncard 100, die ich benutzen kann, um im Rahmen der Familienheimfahrt vom Arbeitsplatz/Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz zu kommen, einmal die Woche.

Meine Frage: muss ich die BC100 als geldwerten Vorteil versteuern, wenn ich auf die Geltendmachung von Werbungskosten verzichte? Bei Nutzung eines Firmenwagens ist dies ja so!