Ist die Bahncard 100 ein geldwerter Vorteil bei Nutzung für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung?
Mein Arbeitgeber stellt mir eine Bahncard 100, die ich benutzen kann, um im Rahmen der Familienheimfahrt vom Arbeitsplatz/Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz zu kommen, einmal die Woche.
Meine Frage: muss ich die BC100 als geldwerten Vorteil versteuern, wenn ich auf die Geltendmachung von Werbungskosten verzichte? Bei Nutzung eines Firmenwagens ist dies ja so!
Geldwerter Vorteil,
Zweitwohnsitz