wenn eine Revision möglich ist, dann ist es eine 50/50 Chance, du solltest du nutzen
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eine außerdordentliche Eigentümerversammlung deshalb einzuberufen halt ich für übertrieben. Bei der nächsten Versammlung ansprechen wäre kein Fehler.
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wenn der Leasinggeber zustimmt, sparst Du eher, nämlich an Zinsaufwand. Aber ob der Vertrag das zulässt daß du vorzeitig aussteigst wäre zu klären
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hatten wir doch erst hier zu lesen http://www.finanzfrage.net/frage/fuer-wie-wahrscheinlich-haltet-ihr-die-einfuehrung-eines-negativzinssatzes
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google doch mal-so wie ich gerade, es gibt viel ähnliche Fragen zB http://www.gutefrage.net/frage/was-kann-man-als-kleinunternehmer-alles-von-der-steuer-absetzen