Tja, die bisherigen Antworten scheinen leider nicht zu stimmen. Weiß jemand, ob das Verhalten der LBS richtig ist? (Siehe meinen Kommentar zu Flousen.)

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Steuer-Nachteil von Swap-ETFs durch fehlende Anrechenbarkeit der Quellensteuer?

Es wird ja überall geschrieben, dass Swap-ETFs gegenüber physisch replizierenden ETFs den Vorteil hätten, dass Dividenden steuer- und gebührenfrei wiederangelegt werden und dass dadurch ein Steuerstundungseffekt entsteht. So weit ist das für mich nachvollziehbar. Aber ist das die einzige steuerlich relevante Eigenschaft?

Mir ist aufgefallen, dass die ausländischen Quellensteuern nicht steuerlich anrechenbar sind. So heißt es bei Comstage (LU0392496344), dass nur Dividenden abzüglich (ausländischer) Quellensteuer berücksichtigt werden. Bei einem physischen Replizierer wäre diese Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragssteuer anrechenbar (je nach DBA), bei einem Swapper kommt der Privatanleger nicht in diesen Genuss: Beispiel: 1. 1000 Euro Bruttodividende in 2013, davon 850 Euro Nettodividende im Fonds wiederangelegt (15 % Quellensteuer sind im Ausland angefallen). Keine Thesaurierungsfiktion, daher kein ordentlicher (steuerpflichtiger) Ertrag für den Anleger. 2. Verkauf in 2014. Die 850 Euro Nettodividende sind ja in Kursgewinne umgewandelt worden, sodass sie nun voll der deutschen Kapitalertragssteuer unterliegen. Es bleiben dem Anleger nach Steuer nur noch 637 Euro nach Steuern (Soli vernachlässigt) von den 1000 Euro Bruttodividende.

Bei physischer Replikation wären 750 Euro übrig geblieben (Durch die Anrechenbarkeit). Begehe ich hier einen Denkfehler? Haben die KAGs die Möglichkeit, die ausländischen Quellensteuer anrechnen zu lassen, sodass doch die Bruttodividende dem Fonds zufließt? Oder ist das wirklich ein Nachteil von Swappern?

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Siehe meinen Kommentar zu Freelance

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