Hallo Zusammen,
ich habe mal folgende Frage und würde mich riesig über Antworten freuen:
also ich bin verheiratet und erhalte Bafög. Da mein Mann berufstätig ist, ist er mir laut Bafögbescheid mit einem Betrag X gegenüber unterhaltspflichtig, ebenso mein Vater.
Das heißt mein Bafög vermindert sich um diese Beträge und wird entsprechend durch die Zahlungen meines Mann und meines Vaters bis zum Bafög- Höchstbetrag aufgestockt. So weit so gut.
Nun zu meiner Frage: Können die Zahlungen meines Mannes (vom Bafög a mich ausgerechneter "Unterhalt") in irgendeiner Form steuerlich geltend gemacht werden?
Eventuell mit diesem hier -> § 33a I EStG ("Außergewöhnliche Belastungen")???
Ich bin mir nämlich nicht sicher ob wir uns hierauf berufen können und im Internet finde ich hierzu leider nichts konkretes bis auf unten stehendes Beispiel welches allerdings nicht ganz auf uns zutrifft (Unterschied: wir sind verheiratet und ich habe kein eigenes Einkommen bis auf das Bafög und die Zahlungen meines Mannes und Vaters)
Beispiel: habe ich hier gefunden: http://lsvd.de/209.0.html
*
Charlotte und Silke sind eingetragene Lebenspartnerinnen. Da Silke sich noch in der Ausbildung befindet, kann Charlotte die Aufwendungen für Silkes Unterhalt in ihrer Einkommensteuererklärung von dem Gesamtbetrag ihrer Einkünfte absetzen.
Silke verfügt über ein eigenes Netto-Jahreseinkommen in Höhe von 3.000 € und erhält zusätzlich anrechenbare BAföG-Leistungen in Höhe von 230,00 € monatlich, als insgesamt 2,760,00 €.
Die abzusetzende Summe errechnet sich folgendermaßen:
Jahres-Nettoeinkommen von Silke = 5.760,00 € abzüglich des anrechnungsfreien Betrags von 624,00 € = 5.136,00 €
Charlotte kann somit höchstens 8.004,00 € - 5.136,00 € absetzen, also 2868,00 €
Charlotte hat ein Jahres-Netto-Einkommen von 15.000 €.
Gemeinsam verfügbares Jahres-Nettoeinkommen: 5.760,00 € + 15.000,00 € = 20.760,00 €.
Aufteilung Jahres-Nettoeinkommen nach Köpfen: 10.380,00 €.
Differenz zum Jahreseinkommen von Charlotte: 4.620,00 €
Davon entfallen auf jeden von ihnen: 2.310,00 €.
Charlotte hat somit für den Unterhalt von Silke 2.310,00 € aufgewandt. Diesen Betrag kann sie voll absetzen.
Wenn das Jahreseinkommen von Silke höher ist als 8004,00 € - 624,00 € = 7.380,00n €, kann Charlotte ihre Unterhaltsaufwendungen nur über einen Antrag auf Zusammenveranlagung geltend machen, siehe dazu "Muster für Klagen von Lebenspartnern auf Gleichbehandlung mit Ehegatten bei der Einkommenssteuer".*
Ich hoffe ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen...
Viele Grüße