Die 20 Stunden pro Woche sind ja eine ganz normale Teilzeitstelle, die du bzw. dein Arbeitgeber ganz normal versteuern muss. Dein Hiwijob kommt dann noch dazu. Der bleibt aber wegen der 400-Euro-Grenze normalerweise steuerfrei.

Du bist aber schon eher Mitglied der arbeitenden Gesellschaft als Student und musst dann wahrscheinlich einen höheren Beitrag zur Krankenversicherung leisten. Geh da einfach mal hin und lass dich beraten. Die kennen solche Fälle ja bestimmt. Ausnahmeregel könnte es darstellen, wenn du in dem 20 Stundenjob als Werkstudent angestellt bist.

...zur Antwort

Die Frau muss auf jeden Fall für die Heimkosten aufkommen, wenn das Vermögens des Vaters nicht ausreicht. Aber auch ihr als Kinder könnt dann zur Kasse gebeten werden.

...zur Antwort

Für den Fall, dass sie noch nach der Geburt Lohn erhält, den sie eigentlich schon früher hätte bekommen sollen, kann sie bei der Elterngeldstelle eine Rückzahlung fordern. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie das Geld wirklich erhalten hat. Der Anspruch auf das Geld allein hat noch keine Auswirkung auf das Elterngeld.

...zur Antwort

In Hessen, Niedersachsen und Hamburg ist eine Förderung eines dualen Studiums nicht möglich. Ansonsten kommt es darauf an, wie viel Geld du hast. Ich bin mir auch nicht sicher, ob du schon zu alt bist um Bafög zu bekommen.

Hier ein Link, der dir vielleicht weiter hilft:

http://www.studis-online.de/StudInfo/duales_studium.php?seite=3

...zur Antwort

Bei Mastercard wird ein Notfallservice bei Verlust der Kreditkarte angeboten. Dabei wird einem die Karte innerhalb von 48 Stunden an den Urlaubsort gesendet. Ist aber teuer. Deshalb ist es empfehlenswert, wenn man auch immer andere Zahlungsmittel im Urlaub griffbereit hat, dass man im Verlustfall am besten nur die Karte sperrt und dann auf andere Karten zurückgreifen kann. Den Rest kann man dann erledigen, wenn der Urlaub vorbei ist und muss nicht im Urlaub viel organisieren.

...zur Antwort

Wenn es sich dabei wirklich um einen Mangel der Wohnung handelt, dann kann die Miete um 100% gekürzt werden. Wenn der Mieter seine Rechnungen nicht bezahlt hat, dann gilt das natürlich nicht. Außerdem ist die Frage, wie lange der Mieter ohne Strom auskommen musste. Denn bei einem einmaligen Vorfall wird nicht die ganze Monatsmiete ausfallen.

...zur Antwort

Die Entscheidung, welchen Wert man da angibt, kann echt schwierig sein. Ich würde raten, dass du dich genau informierst, was in der Branche so üblich ist. Hattest du schon einen Job? Dann würde ich das neue Gehalt höher ansetzen als dein altes. Und eventuell kennst du jemanden, der in der Firma bereits arbeitet. Dann kannst du herausfinden, was die üblicherweise so bezahlen. Viel Erfolg!

...zur Antwort