Hallo. Heute kam eine Email mit dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 14.09.2006.
Ich schätze das ist ein Titel?!
Dazu habe ich noch folgenden Brief bekommen von der HIT. Kann ich dass so annehmen oder? Ich finde das Angebot gut. Vielleicht kann mir der ein o. andere da zu etwas schreiben.
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Sehr geehrter xXx,
in der vorbezeichneten Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisherige Korrespondenz
und bieten Ihnen, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, folgenden
außerordentlich günstigen Ratenzahlungsvergleich an.
Der Vergleichsbetrag beträgt: EUR 450,00
Zahlbar in mtl. Raten a/EUR 10,00 ab dem 01.05.2018
Die weiteren Teilzahlungen sind jeweils am gleichen Datum des Folgemonats fällig.
Sollten Sie mit einer Rate länger als 10 Tage in Rückstand geraten, ist der geschlossene
Vergleich hinfällig und somit wird die tatsächliche Forderung zzgl.
weiterer Zinsen und Kosten zur sofortigen Zahlung fällig.
Abschließend möchten wir noch mitteilen, dass es sich bei diesem Angebot um ein
besonderes Entgegenkommen handelt. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei Erfüllung
des Vergleiches einen erheblichen Teil der Forderung sparen.
Durch die Ratenzahlungen bestätigen Sie, dass Ihnen weder die Zahlungsunfähigkeit
droht, noch dass die Ratenzahlungen in der Absicht erfolgen, andere Gläubiger hierdurch
zu benachteiligen.
Für den Eingang einer Stellungnahme haben wir uns erlaubt, eine Frist von 10 Tagen
zu notieren.
Mit freundlichen Grüßen