Die Verbraucherzentrale schreibt:
„Ausnahme: Das gilt nicht bei finanzierten Verträgen, die Sie im Laden geschlossen haben. Dann greift auch hier das gesetzliche Widerrufsrecht. Zum Beispiel, wenn
…
- eine Finanzierungshilfe gewährt wurde, etwa beim Leasingvertrag mit Kaufverpflichtung oder wenn ein Handy zusammen mit Vertrag mehr als 200 Euro günstiger ist als ohne Vertrag.
Die Höhe der vereinbarten Finanzierung bzw. Rate muss in diesen Fällen aber über 200 Euro liegen und über mehr als drei Monate kreditiert sein.“
Allerdings finde ich keinen Gesetz im BGB dazu. Kann vielleicht jemand das Gesetz angeben, damit ich mich darauf beziehen kann? Wäre lieb, danke im Voraus!
Es handelt sich um die Finanzierung eines Handys mit SIM Karte. Der Kunde hat falsch verstanden, da er deutsch nicht als Muttersprache spricht und beim dolmetschen sind wohl Informationen nicht richtig übermittelt worden.
hier Link zur Seite von der Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtausch-wenn-sie-mit-der-ware-nicht-zufrieden-sind-5117