Antwort
Ich bin eine der beiden Selbständigen. Ja, es gibt nur einen Taxibeleg, wir sind aber gemeinsam mit dem Taxi gefahren. Einen weiteren Termin zum Ausgleich der Zahlung wird es nicht geben. Daher kam ich auf die Idee, die Kosten zu splitten auf 50% für jede und den Taxibeleg zu kopieren. Vermutete aber schon, dass das Finanzamt das nicht anerkennen würde, weil es ja nur einen Originalbeleg gibt.
Wenn ich ihr eine Rechnung für die Taxifahrt stellen würde, dann wären es doch 7% Mwst., wie auf dem Taxibeleg angegeben, oder? Das scheint mir gerade die Lösung zu sein, weil so jede von uns 50% zahlt. Oder funktioniert das womöglich aus einem anderen Grund nicht?