Wenn man kurz vor Ende des Jahres heiratet und (wie in unserem Fall im ausländischen) Standesamt eintragen lässt, z.b. am 30.12., ist das dann der entscheidende Zeitpunkt, um noch die steuerlichen Vorteile für das ablaufende Jahr zu nutzen? Oder müssen danach noch irgendwelche Anträge usw gestellt werden beim Finanzamt und dem dt. Standesamt und wird erst ab dem Zeitpunkt, also im nächsten Jahr, aus steuerlicher Sicht als verheiratet betrachtet?