Ich habe von meiner Firma einen Firmenwagen gestellt bekommen, der laut 1% Prozent-Regelung als Sachbezug steuerpflichtig in meiner Lohnabrechnung erscheint. Wenn ich in Mutterschutz gehe, gebe ich den Firmenwagen zurück. Meine Frage ist nun, wird der Firmenwagen bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes (Arbeitgeberzuschuss) und bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt? Es heißt ja, dass der Nettolohn zugrunde gelegt wird. Aber von meinem Nettolohn wird ja noch der Firmenwagen abgezogen, so dass mein Auszahlungsbetrag nicht gleich dem Nettobetrag entspricht. Habe schon sämtliche Steuerberater und meine Krankenkasse beauftragt, doch keiner hat richtig Ahnung. Vielleicht hat einer von euch Ahnung, wie die Berechnung erfolgt. Vielen Dank schon mal vorab.