Guten Morgen,

folgende Situation:

Zum 1.12.19 haben wir einen Mietvertrag für eine 3 Zimmer Wohnung verbunden mit einem Hobbyraum im Kellergeschoss angemietet. Die Wohnung wurde zum 1.12.19 fertig, der Hobbyraum ist jedoch nicht zum 1.12.19 bezugsfertig.

Ist für den Hobbyraum nun eine außerordentliche sofortige Kündigung möglich, weil dieser zum genannten Zeitpunkt nicht bezugsfertig war oder Hängen Hobbyraum und Wohnung zusammen?

Im Mietvertrag steht folgendes:

  1. Mieträume

.... vermietet werden, EG Mitte, verbunden mit einem Hobbyraum (55qm)...

Grund für den Wunsch der Kündigung ist, dass bereits in der EG Wohnung erhebliche Mängel vorhanden sind, die bis heute nicht behoben sind, somit mag ich mir überhaupt nicht ausmalen, was in den ,,Hobbyräumen“ für Mängel auftauchen.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Vielen Dank !