Mein Sohn ging zu seinem Freund hat dort sein Tablet auf dessen Sofa abgelegt. Der Freund hat sich dann draufgesetzt, was zum Totalschaden führte. Haftpflicht des Freundes will nicht zahlen mit Hinweis darauf, dass keine Fahrlässigkeit vorlag. Insbesondere wird auf Rechtsprechung bzgl. Brillen verwiesen, da man nicht damit rechnen muss, dass diese auf Stuhl, Sofa o.ä. abgelegt sind. Ist ein Tablet mit einer Brille vergleichbar? Kann man zumindest Teilerstattung erwirken?