Verkehrswert von Ackerland vs. steuerlicher Wert ?
Ich werde von meiner verstorbenen Tante nach Erlangung des Erbscheines Ackerland in Mecklenburg erben. Da ich als Nichte in der Steuergruppe II der Erbschaftssteuer liege, trifft auf mich ein relativ niedriger Freibetrag bei der Erbschaftssteuer zu. Der Verkehrswert ist wohl so hoch, dass ich eine erhebliche Steuer zu zahlen hätte. Welche Möglichkeiten gibt es, den Wert des Ackerlandes bei der Beantragung des Erbscheines niedriger als den Verkehrswert anzusetzen? Das Land ist verpachtet, ich will das Land weder selbst bewirtschaften noch verkaufen.
Erbschaftssteuer