Hallo folgende Situation: Ich habe eine Generalvollmacht über den Tod hinaus, auch für Bankgeschäfte und den Zugriff auf das Aktien Depot. Seit dem Todestag sind die Aktien ca. 5.000 Euro gestiegen. Die Erben stehen noch nicht fest.??? Was pausiert wenn ich die Aktien jetzt verkaufe, den Erlös auf ein Konto tue. Frage : Kann ich die Divergenz behalten und den Erben später den Exakten Geldbetrag vom Todestag übergebe. Mache ich mich strafbar wenn dies so ist. Frage : können mich die Erben später für eventuelle Kursverluste haftbar machen , wenn die Aktien zum Zeitpunkt des Erbscheins einen geringeren Wert haben.

MfG Erbe 2051