Damit die Versicherung in einem solchen Fall zahlt, muss es anscheinend eine Überwachsungsmöglichkeit geben. Soll heißen, die Garage sollte möglichst in Sicht-bzw. Hörweite der Wohnung sein. Ansonsten würde ich sagen, dass sich die Versicherung quer stellen und die Zahlung verweigern könnte. Vielleicht huilft dir die Information auf dieser Seite http://www.finanzen-infoport.de/details.php/9831
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