Antwort
Danke für die hilfreiche Antwort. Nur drei Punkte zum besseren Verständnis: Also ist es so: a) die unterlegene Partei muss zahlen - bekommt aber im Grundsatz keine nachvollziehbare (!) Rechnung (z.B. für die steuerlichen Unterlagen)? b) Man muss also darauf vertrauen, was das Gericht prüft - wie aber will das Gericht z.B. prüfen, wie lange der Sachverständige bei einem Vororttermin war, wo das Gericht doch gar nicht anwesend war? Wie kann man als Partei mit dem Ergebnis einer Prüfung nicht einverstanden sein, wenn man keinerlei Grundlage hat, was der Sachverständige abgerechnet hat?