Hallo,

ich will mir einen Renovierungskredit für mein Haus aufnehmen, dabei soll die Grundschuld des Hauses, welche noch eingetragen ist, als Haftung dienen. Meine Frau ist vor drei Jahren verstorben und so steht das Haus in einer Erbengemeinschaft mit meinen zwei Söhnen. Der eine ist Minderjährig und beide müssen ja die Zweckerklärung unterschreiben. Nun meine Frage,muss dies bei meinen jüngeren Sohn (14 Jahre) über das Vormundschaftsgericht geschehen?