An alle Steuerexpert_innen,
ich bin neu im Forum und hoffe, dass mir jemand von euch bei meinem Anliegen weiterhelfen kann. Ich denke es ist eine Sondersituation für die ich leider noch keine eindeutige Antwort "ergoogeln" konnte:
Gemäß Mietvertrag miete ich 2 Zimmer in einer 3er WG. Die Gemeinschaftsflächen darf ich "mit nutzen". Im Detail sieht es wie folgt aus:
- Zimmer 1 (12qm) dient als mein Schlafzimmer
- Zimmer 2 (8qm) nutze ich ausschließlich als Arbeitszimmer. Es erfüllt alle Kriterien für ein Arbeitszimmer.
- Die Gemeinschaftsfläche beträgt 40qm, welche wir zu dritt nutzen.
- Die gesamte Wohnung inkl. der Zimmer der beiden Mitbewohner ist 100qm groß.
In der Steuererklärung muss ich nun den prozentualen "Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche" angeben. Doch wie berechnet sich dieser?
Möglichkeit A:
8qm/20qm=40%
Möglichkeit B:
8qm/(20qm+0,33*40qm)=24%
Möglichkeit C:
8qm/100qm=8%
Ist eine dieser 3 Berechnungswege richtig. Oder funktioniert die Rechnung doch ganz anders?
Danke euch schon Mal!