Was müssen Sie tun, wenn Sie während der Arbeitslosigkeit erkranken?
Wenn Sie nach der Antragstellung oder während des Bezuges von Leistungen arbeitsunfähig krank werden, melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit bitte unverzüglich der Agentur für Arbeit und fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer bei.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst vom Arzt bescheinigt wurde, müssen Sie dies durch eine weitere ärztliche Bescheinigung nachweisen. Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, teilen Sie das bitte ebenfalls sofort Ihrer Agentur für Arbeit mit.
Hinweis: Wurden Sie aufgefordert, sich bei Ihrer Agentur für Arbeit zu melden, und fällt der Meldetermin in die Zeit Ihrer Arbeitsunfähigkeit, so müssen Sie sich am ersten Tag nach der Arbeitsunfähigkeit melden, wenn dies in der Meldeaufforderung so bestimmt wurde.
Endet während Ihrer Arbeitsunfähigkeit der Leistungsbezug weil die Anspruchsdauer erschöpft ist, so wenden Sie sich zum Bezug von Krankengeld bitte an Ihre Krankenkasse.
Benutzen Sie für diese Meldungen bitte möglichst den Vordruck "Veränderungsmitteilung".
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25646/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Krankheit-Pflege/Krankheit-Pflege-Nav.html