Antwort
Das einfachste ist doch mit dem zuständigen Sozialamt von Angesicht zu Angesicht zu sprechen. Da klärt sich so manches von allein.
Ich gehe davon aus, dass es eine monatliche oder vierteljährliche Verrechnung gibt, ohne den Anspruch auf Grundsicherung zu verlieren. Aber das ist nur meine persönliche durch nichts abgesicherte Meinung!
Ich wiederhole: Miteinander reden wirkt sehr oft Wunder. Natürlich mit entsprechender Argumentation und Ruhe!