Onlineunterricht an Privatpersonen?
Hallo,
ich arbeite seit Anfang 2023 als Online Sprachlehrer bei der Plattform Preply, mit Sitz in den USA.
Lernende können dort Stunden erwerben. Nach der Unterrichtsstunde wird der Betrag, abzüglich der Provision die Preply einbehält auf mein Konto bei Preply gutgeschrieben. Man kann jederzeit sein Guthaben auszahlen lassen, wie z.B. auf ein Paypal Konto.
Preply regelt allen Zahlungsverkehr mit den Kunden - d.h. ich schreibe keine Rechnungen an die Kunden - und auch nicht an Preply.
Ich arbeite bereits als Kleinunternehmerin, d.h. ich bin nicht fest angestellt.
Kann ich den Sprachunterricht auch einfach bei der Einkommenssteuer als weiteren Posten angeben oder muss ich hier etwas beachten?
Vielen Dank!
Kleinunternehmer