Antwort
Also könnte ich zb. angeben, dass ich meine skier an meinen Vater verleihen wollte und diese gegen das Auto gelehnt habe. Diese sind dann umgefallen und haben somit den Schaden verursacht. Somit habe ich nicht grob fahrlässig gehandelt und die Gefälligkeit bezieht sich nicht auf den Schaden am Auto sondern nur auf die skier denen allerdings nichts passiert ist.
Danke für die schnelle Hilfe