Das Provisionsabgabeverbot für Versicherungen („Provisionsabgabeverbot“) ist eine Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Basis des Versicherungsaufsichtgesetztes (VAG). Sie untersagt Anbietern und Vermittlern von Versicherungen, Versicherungsnehmer für den Abschluss eines Versicherungsproduktes zu vergüten.
Auch wenn das die "Regel" zwischen der Versicherern ist, sollte man prüfen, ob der "alte Vertrag" nicht Deckungslücken enthält, die im jüngeren Vertrag gedeckt sind (z.B. in der Privathaftpflicht der Einschluss von Mietsachschäden, geliehenen Sachen,verlorene Schlüssel,...) da rächt sich dann den älteren - und meist billigeren Vertrag zu kündigen.
Verhandelbar ist alles auch die Auflösung von Doppelversicherungen
Twin-Star Klassik wird noch angeboten
Das Kind das gute Noten bekommt, hat schon seine "Belohnung". Schlechte Noten dagegen sollten "belohnt" werden, weil es schon Strafe genug ist.
gilt natürlich nur in der Grundschule
Sieht man sich die Notfallpläne großer Konzerne für Pandemien an (business continuity management) weiss man, welchen Einfluss das hat. Ganze Stäbe sind alarmiert; glaubt den wirklich einer, dass wenn bei der Post plötzlich 20 % krank sind keine Post mehr ausgeliefert oder bei einer Versicherung keine Schäden mehr reguliert werden.
Die Kosten für die Notfallpläne (Möglichkeit das große Teile der Belegschaft von zuhause arbeiten bzw. kaserniert werden (Aufrechterhaltung der Betriebs von Rechenzentren, Rundfunkanstalten,Krankenhäusern) kostet jetzt schon gigantische Summen
Fragen Sie Ihren Versicherer, sie können sich bei begündeter Situation auch für eine gewissen Zeitraum die Versicherungsbeiträge stunden lassen und später (z.B. wenn Sie wieder Arbeit haben) nachzahlen.
Aber da die klassiche LV intern aus einer Risiko-LV für das Todesfallrisiko und einer Kapital-LV für den Erlebensfall besteht kann man den Beitrag auch reduzieren ohne das sich der Todesfallschutz reduziert sondern nur die (nachrangige Erlebenfallsumme)
Ob das Ihr Versicherer so anbietet müssen Sie nachfragen...ansonsten obacht niedriger Beiträge redzieren den Todesfallschutz
Die Frage erübrigt sich. Was sind faire Arbeitsbedingungen, da es ja keine deutschen Minensgesellschaften gibt.
Und zum anderen ist die "Technik" des Goldabbaus unter Tage eben nicht mit einem Goldabbau über Tage zu vergleichen. Behalten Sie ihr "gutes" schlechtes Gewissen und investieren lieber woanders
Es gibt zwar spezielle Formen, mit denen man so etwas abbilden könnte aber sinnvoll ist das nicht, da jede versicherte Person einer Famile ein unterschiedliches Risiko (Arbeitnehmer,Hausfrau Schüler) darstellt und mit unterschiedliche Summen zu versichern ist (z.B. Mehrjahres-Gehaltsumme bei Beruftätigen, bei Kinder/Haufrauen der abstrakte Versorgungsbedarf.
Aber mehrere Verträge bei EINER Gesellscahft führen immer zu Rabatten. Noch günstiger kann die Unfallversicherung unter einer kollektiven Unfallversicherung sein (fragen Sie mal Ihren Arbeitgeber oder über ein "Versorgungswerk" die die erhalten Provisionen und Verwaltungkostenzuschüsse zu Rabattierung der Verträge nutzen.
Ein Versicherungmakler kann vermittelt Verträge für mehrere Gesllschaften, der Versicherungsvertreter nur Veträge für Geselsscahften seiner Versicherungsgruppe.
Aber unabhängig ist der Makler defintiv nicht, er erhält seine Provision aus dem Abschluss von Verträgen von den Geselschaften mit denen er eine Provisionvereinbarung hat (und er kann defintiv nicht für alle am Markt tätigen Unternehmen vermitteln. Insoweit unterscheidet er sich von Maklern anderer Wirtschaftssegmente, bei denen er vom KUNDEN bezahlt wird.
Unabhängig sind nur "Versicherungsberater" eine geschützte Berufsbezeichung. Dieser vermittelt unabhängig und wird vom Kunden bezahlt (Beratungshonorar)
Als erstes prüfen, was über die Versicherungsverträge der Eltern mitgedeckt ist; das sollte bis zu einem gewissen Alter i.d.R. die private Haftpflicht sein, selbst wenn man eine eigene Wohnung hat. Ggf. kann eine gegen eine geringen Zuschlag erhhältliche Forderungsausfallversicherung sinnvoll sein, die dann eintriit wenn man geschädigt wird und der Gegner keine eigene Haftpflichtversicherung hat.
An 2ter Stelle steht eine Berufunfähigkeitsversicherung, wobei hier ein Anbietervergleich unabdingbar ist (bei den Bedingungen darauf achten, dass abstrakte Verweisung nicht möglich ist.
Das mit den Riesterverträgen ist eine Glaubensfrage, die hohe prämie in den ersten Jahren sollte nicht den Ausschlag zu einem Abschluss geben.