Hallo,
bei solchen EU-Einkäufen wird auf Seite 1 des USt.-Formulares der Betrag quasi als Umsatzsteuer angegeben und auf der Seite 2 als Vorsteuer angegeben. Es handelt sich hierbei um eine "Nullrunde", weil es Innergemeinschaftliche Erwerbe sind.
Bei Zeile 32 des Ust.-Formulares steht Innergemeinschaftliche Erwerbe. Hier tragen Sie den Nettobetrag in der Spalte "ohne UST" ein und gleich gegenüber in der Spalte "Steuer" den Steuerbetrag ohne Centbeträge. Auf Seite 2 setzen Sie den gleichen Steuerbetrag in Zeile 61 ein. Falls Sie mit einem Buchhaltungsprogramm arbeiten, so ist es das Sachkonto 3420/19% Ust und 19% Vst I.E. Wenn Sie dann as Ust.-Formular drucken möchten, folgt das auf diesem Weg ganz automatisch.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. MfG EKG