Da es inzwischen einige Anbieter gibt, die auch ohne Mindestvertragslaufzeit arbeiten gibt es keinen letztendlich vernünftigen Grund das Risiko als "Netzbetreiber" auf sich zu nehmen. Für die Attraktivität der Wohnun reicht aus, die max. verfügbare Geschwindigkeit des DSL-Anshclusses zu benennen. Viel Erfolg bei der Vermietung.
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Wenn die Leistung nur für kurze Zeit eingeschrenkt ist, dann besteht kein Anspruch gegen den Anbieter. Dieser kann ja immer behaupten, dass die Leitung üblicherweise eine höhere Geschwindigkeit liefert. Es sollten über mehrere Wochen möglichst viele Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wreden und mit Screenschott protokolliert werden. Noch eine Frage: Ist die reduzierte Leistung wirklich 145 kbit/s oder 145 kbyte/s. Dieses würde 1160 kbit entsprechen.