Unsere Kirchengemeinde (Körperschaft des öffentlichen Rechts) hat ein Auto gekauft, mit dem unsere Pfarrer, die ihre Bezüge vom Bistum erhalten, ihre seelsorgerische Tätigkeit ausüben.
Auch unser ehrenamtlich tätiger Rendant (Geschäftsfüher) nutzt gelegentlich das Fahrzeug privat.
Mir ist die Verordnung für Sachbezüge bei Firmen bekannt. (1% Regelung, Fahrtenbuchmethode etc.) Dann ist aber ein Firmenauto im Betriebsvermögen und wird entsprechend abgeschrieben.
Die Kirchengemeinde ist nicht Einkommensteuerpflichtig und das Firmenauto wird nicht abgeschrieben.
Meine Fragen:
Ist die Führung eines Fahrtenbuchs aus steuerlicher Sicht überhaupt notwendig?
Kann das Fahrzeug auch gelegentlich unentgeltlich für den ehrenamtlichen Rendant zur Verfügung gestellt werden, ohne dass dieser wegen eines eventuellen geldwerten Vorteils in Schwierigkeiten gerät?
Gibt es Sonderregelungen eventuell im Einkommensteuergesetzt für Mitarbeiter, die ehrenamtlich arbeiten?
Wenn die Pfarrer (Verwandtschaft in Oberbayern) nach Hause fahren (keine doppelte Haushaltsführung) und das Firmenauto nutzen, entstehen wegen der großen Entfernung mit der 30cent-Regelung m.E. unverhältnismäßig hohe Kosten. Gibt es da in diesem Falle eine andere Abrechnungsmöglichkeit?