Guten Tag, ich habe mit meiner Schwester die Hälfte eines Hauses geerbt. Für dieses Haus besteht leider keine Teilungserklärung, und in einem Vertrag steht drin, dass die Hausgemeinschaft oder Wohngemeinschaft nicht aufgelöst werden kann. Wenn wir aber das halbe Haus oder die Anteile nicht verkaufen können, was kann ich dann mit diesen Anteilen anfangen? Wie können wir vorgehen, um uns mit den anderen Eigentümer zu einigen sonst liegt die Wohnung brach und wir haben nur Kosten aber keine nutzen. Dies kann nicht im Interesse der Gesellschaft sein, das Wohneigentum oder Wohnraum nicht nutzbar wäre. Vielen Dank für die Antwort.