Die Marktanalyse ist dann hier in Deutschland umsatzsteuerpflichtig muss also hier entsprechend versteuert werden. Das Unternehmen, welches die Analyse in Auftrag gibt ist der Leistungsempfaenger und in Deutschland ansaessig, daher muss er die erhaltene Leistung versteuern (UStG 3a).
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Frag doch einfach mal in der Personalabteilung nach, aber wenn es ein Fahrtenbuch gibt muss es auch gefuehrt werden.
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Das sollte durchaus moeglich sein, sobald du eingeschrieben bist, wuerde ich mcih mit der Bescheinigung an die Krankenkasse wenden. Laesst sich natuerlich auch schon im Vorfeld mit der Krankenkasse abklaeren.
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Rechtlich gesehen stehen Dir die wegen Krankheit ausgefallenen Urlaubstage zu, d.h. reichst du die Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung ein bekommst du die Tage gut geschrieben. Wie das ankommt, haengt von deiner Firma ab. Generell je groesser desto unproblematischer.
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Man kann nur einen 400 Euro Job haben, zwei sind nicht zulaessig.