Das kommt auf Deinen Job an :-) Wenn Du Autoschlosser bist, eher nicht. Bei einem kaufmännischen Beruf kann das sein. Faustregel: braucht man die Literatur für seinen Beruf, ist sie absetzbar. bei Führungskräften wird selten diskutiert, bei "einfachen Angestellten" häufiger. Wenn Du so hohe Einkünfte aus Finanzanlagen erzielst, daß Du steuerpflichtig bist, würde ich es auch probieren. Kann man gut argumentieren. Wenn es nur für die Steuererklärung ist, dann nciht, denn Steuerbeartungskosten sind nicht mehr absetzbar. Sie' mal hier rein: http://www.capital.de/steuern-recht/kolumne/:17--April-2010--Private-Steuerberatungskosten-zaehlen-nicht/100029570.html
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