Hierzu gilt die folgende wichtige Regelung: "Bei einer „alten“ Rente wegen Berufsunfähigkeit (zugesprochen vor 2000) können Sie hinzuverdienen. Die Voraussetzung für Ihren Rentenanspruch ist allerdings, dass Ihre Erwerbsfähigkeit im versicherten Hauptberuf bzw. in zumutbaren Verweisungsberufen auf weniger als sechs Stunden täglich gegenüber der eines vergleichbaren Gesunden gesunken ist."
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