Das sind die Kosten für Anwalt/Vermieter sowie die Gerichtskosten selbst. Diese richten sich nach dem Streitwert ( 4 Monatsmieten a 309,00€ ). Die ARGE weigert sich die Kosten zu übernehmen, auch wenn sie Verschuldner dieser Kosten ist. Also wird der Hebel beim Schwächsten Glied der Kette angesetzt. Sprich bei mir. Und um einen Nachlass kann man vieleicht mit Menschen reden, aber Anwälte?... Trotzdem immer noch meine Frage: Darf die ARGE so über die Tilgung meiner Schulden verfügen?

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Richtig. Bei der ARGE hab ich keine Schulden. Es sind Gerichtskosten aus oben genannter Einigung mit meinem Vermieter. Die ARGE überweist eifach von meinem Regelsatz montl. 35,00€ an die Gerichtskasse. Da halten wahrscheinlich alle staatl. Behörden zusammen!

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Darlehn wurde keines gegeben, die 4 Monate wurden nachgezahlt, wovon ich dann die Mietschulden zahlte. Beim nächsten Fortsetzungsantrag gab ich wahrheitsgemäß meine Schulden an (mein Fehler)und bekam ab da an nur noch 311,00 € unter der Begründung der Schuldentilgung.

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