Hallo,

ich bin seit August 2016 Kleinunternehmer und habe Dienstleistungen von Amazon in Anspruch genommen. Leider habe ich erst vor kurzem erfahren, dass ich die Umsatzsteuer aufgrund des Reverse-Charge-Verfahrens auch als Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung hätte aufführen müssen.

Nun sitze ich an der Steuererklärung für 2016 und frage mich wie ich vorgehen soll? Gebe ich die Beträge bei der Umsatzsteuererklärung an mit dem Hinweis, dass ich es vergessen habe?

Danke & Gruß