Antwort
Hallo Danijela,
der Vermieter kann euch nur Kündigen, wenn Ihr euch schweren Verstößen gegen den Mietvertrag schuldig macht (z.B. keine Miete zahlt).
Sonst kann der Vermieter nur kündigen, wenn er einen Eigenbedarf an der Wohnung hat. Dieser muss (!) dann auch umgesetzt werden. In diesem Falle hätte euer Vermieter auch eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten oder länger.