Lebens- oder Rentenversicherung: Abschlusskosten steuerlich absetzen
[22.04.2011] - Wer eine private Lebens- oder Rentenversicherung abschließt, muss Vermittlungs- und Abschlusskosten zahlen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass diese Abschlusskosten steuerlich geltend gemacht werden können (Az. VIII B 44/10).
Steuerpflichtig ist im Alter die Hälfte des Kapitalertrags, der sich aus der Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge berechnet. Da die Abschlusskosten Teil der Beitragszahlung sind, vermindern sie den steuerpflichtigen Ertrag.
Die Entscheidung ist vor allem bei Nettotarifen wichtig, bei denen die Abschlusskosten separat an den Versicherungsvermittler gezahlt werden.
Auch in diesem Fall müssen die Abschlusskosten später zu den Beiträgen hinzugerechnet werden, damit sie sich steuermindernd auswirken.
Tipp: Sie sollten sich in diesem Fall die Höhe der separat gezahlten Abschlusskosten bescheinigen lassen, damit Sie die Abschlusskosten später nachweisen können.
Quelle: http://www.geldtipps.de/?menuID=192&navID=62&softlinkID=18243