Meine Wohnung hat €100.000 gekostet, im Preis & Vertrag enthalten ist eine Küche im Wert von 10.000.

Das Finanzamt berechnet die GrundErwerbsteuer von €90.000.

Der Notar sieht als Geschäftswert € 100.000 für seine Gebühren - ist das richtig?