Es scheint, dass eure Vermieterin Angst hat, weil sich der Junge am Fuß verletzt hat. Wenn er dadurch nun teilweise behindert oder berufsunfähig würde, dann müsste die Vermieterin richtig viel Schadensersatz od. so etwas wie eine Leibrente zahlen.

Vermutlich hat sie einfach Angst, ihre Schuld einzugestehen, weil ihr noch einen Gutachter beauftragt habt? Sie könnte ja vermuten, dass ihr sie verklagen wollt, oder dass das Kind schwerer verletzt ist als zunächst gedacht.

Vielleicht denkt sie gar nicht so, aber ihr Anwalt würde sicher den worst case vor Augen haben. Der wird sich natürlich eine Strategie überlegen, um seine Mandantin zu schützen.

Ihr könnt natürlich vor Gericht um ganz offiziell recht zu bekommen, aber das bedeutet den ganzen Ärger noch viele Monate am Hals zu haben und am Ende verdienen an der Sache nur die Anwälte, während ihr den Stress und die negativen Emotionen habt.

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Ja, über Elster. Und dort kann man auch sehen, was in der Vergangenheit übermittelt wurde.

Den Zugang kannst du dir online beantragen und bekommt ein Kennwort per Post. Wenn der Berater die Steuer online eingereicht hat, müsste sie eigentlich im System liegen, und du könntest vermutlich darauf zugreifen.

Aber wie schon beschrieben, man sieht nur eine Art Zusammenfassung aller übermittelter Daten.

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Auto vor der Ehe angeschafft, nun läuft die Scheidung, das Auto wird noch finanziert, wem gehört es?

Salve!

Ich habe 2015 mit meiner Partnerin ein Auto angeschafft. Ich habe den Darlehensvertrag alleine unterschrieben und bezahle dafür Monatlich seit dem. Zugelassen ist das Auto auf meine Partnerin und sie steht im Fahrzeugbrief ich hatte zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein, den habe ich im April 2016 gemacht. Es wurde auch eine Benutzererklärung von uns beiden Unterschrieben, welche besagt, das meine Partnerin trotz nutzung und Zulassung, keinerlei Eigentumsrechte an dem Fahrzeug hat und sogar für die Schäden in der Nutzungszeit haften wird.

2016, also ein Jahr später haben wir geheiratet. Während der Ehe habe ich das Fahrzeig weiterhin alleine bezahlt und sie genutzt. Ende 2017 erfolgte leider die Trennung und jetzt im Jahr 2020 die Scheidung. Das Fahrzeug wird Aktuell noch finaziert von mir und auch bezahlt. Meine Anwältin will sich nicht so richtig darum kümmern und meine Zukünftige Ex Frau rückt natürlich das Fahrzeig nicht raus. Auch Ihr Anwalt geht dagegen. Frage ist, wer bekommt das Auto? Aktuell ist es noch eigentum der Bank, da der Kredit noch nicht abbezahlt ist, da ich aber der Alleinige Vertragspartner bin und jeden Monat brav die Raten zahle, geht das Fahrzeig in meinen Besitz über nach der Finazierung. Folglich habe ich das Auto mit in die Ehe gebracht. Zudem biete ich meiner zukünftigen Ex Frau meinen alten Zweitwagen an. Was kann ich tun? Ich bin echt verzweifelt...

Wenn ich meine Rechnungen nicht mehr zahlen kann und ein Gerichtsvollzieher bei mir Pfänden möchte, weil er die offenen Schulden eintreiben will, darf er mir das Auto ja auch nicht pfänden, weil es noch finaziert wird. Bitte helft mir...

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Vermutlich ist die Sache so kompliziert, weil du während der Ehe weiterhin das Darlehen bezahlt hast. Hätte dir das Auto vor der Ehe vollständig gehört, würde es dir auch nach der Ehe zustehen (ich vermute mal, dass ihr in Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung gelebt habt).

Sie könnte nun vielleicht argumentieren, dass der Wagen während der Ehe durch die laufenden Zahlungen teilweise zu gemeinsamem Vermögen wurde, welches nun aufzuteilen ist. Ungünstig ist sicherlich auch, dass sie im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

Und dann gibt es noch den Umstand, dass man zwar Vereinbarungen untereinander machen kann, aber wenn etwas bereits durch ein Gesetz geregelt ist, dann sind diese Vereinbarungen hinfällig; siehe Pflichtteil beim Erbe trotz Enterbung. Ich weiß aber nicht, ob das hier auch zutrifft.

Eine Ehe in Deutschland ohne Einvernehmen aufzulösen gehört zu den kompliziertesten und nervenaufreibendsten Dingen auf diesem Planeten. Danach ist man entweder Rechtsexperte oder Auswanderer.

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Ich glaube das ist kein Sparbuch, sondern ein ETF-Sparplan oder so etwas ähnliches.

Du kannst dein Geld bei so einem Plan jederzeit abheben, aber wenn der Markt fällt, dann hast du eben weniger Geld zur Verfügung, als du eingezahlt hast.

Wenn du ernsthaft investieren willst, solltest du unbedingt ein paar Tutorials z.B. auf Youtube anschauen und dazulernen. Und dann solltest du es nicht bei der Sparkasse machen, weil bei den Filialbanken die Gebühren viel zu hoch sind. Wir leben im Jahr 2020 und eine Konto-Depot-Kreditkarte-Kombi sollten genau 0 Euro kosten. Frag mal zum Spaß bei der Sparkasse, wieviel denn ein Depot mit Konto im Monat kostet.

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Es gab schon mal eine Frage von jemandem, der 1 Million anlegen wollte und fragte wie. Dort gibt es ein paar ganz gute Antworten, schau mal hier:

https://www.finanzfrage.net/frage/wo-kann-man-einen-groesseren-betrag-ueber-1-mio-sicher-mit-einer-guten-verzinsung-3-anlegen#answer-1487544

Ich denke dass die Summe des Kapitals kaum einen Unterschied macht. Ich jedenfalls würde deine 20-30k fast genauso anlegen, wie 1 Mio. Mit einer Ausnahme: dass Immobilien eben nicht drin sind.

Kurz zusammengefasst: Eine gute Diversifikation mit ETFs, Fonds, Gold & Crypto, Unternehmensanleihen, und Fremdwährungen. Auf niedrige Gebühren achten. Nach und nach investieren (cost-average-effect). Und dann mache es dir zur Gewohnheit, Finanznachrichten zu lesen und ganz viel über Investment zu lernen.

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Man kann in der Tat einen Briefkasten mieten (auf Unternehmerdeutsch: virtual office). Kostenpunkt offenbar ab 4,99 Euro im Monat. Wenn dort mal Post eingeht, scannt der Anbieter es und man bekommt alles per eMail, oder man lässt es sich zuschicken. Hartnäckigen Fans wird dort sicher auch geholfen ;-)

(Kleiner Tipp, eine Adresse am anderen Ende der Republik :-)

Es scheint auch in Ordnung zu sein, diese Adresse dann bei den Behörden anzugeben, siehe folgendes Zitat eines Anbieters:

"Auch von Seiten der Behörden, z.B. Ordnungsamt, Gewerbeamt oder Finanzamt gibt es grundsätzlich keine Hindernisse, ein Virtual Office als Geschäftsadresse zu nutzen. Es ist lediglich zu beachten, dass immer das Finanzamt, an dem die Geschäfte tatsächlich geführt werden, für das Unternehmen zuständig ist. Mietet der Nutzer also für seine Firma ein Virtual Office in Trier, arbeitet jedoch tatsächlich aus seinem Home-Office in Berlin. So ist das Finanzamt in Berlin für sein Unternehmen zuständig. Dem steht jedoch nicht im Wege, dass die virtuelle Geschäftsadresse in Trier als Anschrift für die Firma genutzt wird.

Für Gewerbeanmeldung, Handelsregister-Eintragung sowie für den gesamten Außenauftritt (Visitenkarten, Impressum, Rechnungen, etc.) kann bedenkenlos eine virtuelle Geschäftsadresse genutzt werden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie nach der Gewerbeanmeldung erhalten, ist daher als inländische Geschäftsanschrift die Adresse des Virtual Office anzugeben (die auch im Außenauftritt der Firma genutzt werden soll), als Ort der Geschäftsleitung jedoch die Wohnanschrift des Inhabers bzw. Unternehmers. Falsche Angaben sind hierbei unbedingt zu unterlassen! Das Finanzamt könnte – auch nach Erteilung der Steuernummer – jederzeit unangekündigt eine Prüfung der tatsächlich Umstände vornehmen. Werden die vorangegangenen Hinweise beachtet, ist es jedoch erlaubt und vollkommen legal, ein Virtual Office als inländische Geschäftsanschrift zu nutzen."

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Saturn hat in meinem Namen bei Media Markt gekauft/bestellt?

Guten Tag zusammen,
ich habe einen kleinen Streit mit Saturn, ich habe mir dort einen Backofen bestellt.
Bei der Lieferung ist aufgefallen das dort etwas fehlte, ich also bei Saturn angerufen und denen den Vorfall geschildert.
Nach etwas Zeit und SEHR VIELEN hin und her (ca. 4-5 Monate) habe ich dann letztendlich mein fehlendes Teil von Media Markt erhalten.
Problem bzw. Frage: 2 Tage nach Erhalt des Teils habe ich eine Rechnung von Media Markt erhalten, in der das fehlende Teil aufgelistet wurde, dieses sollte ich bezahlen.
Ich habe dies aber niemals da bestellt. Nach der ersten Nachfrage bei Saturn was das sollte haben Sie zumindest gesagt ich bräuchte mir keine Sorgen machen das Geld würde bezahlt werden. Jedoch ist die Rechnung auf meinen Namen ausgestellt und ich habe keine Ausgleichsrechnung in irgendeiner Form erhalten.
Also hat Saturn A) meine Daten (ich wurde mehrfach gefragt ob ich diese weitergeben möchte und ich habe jedes mal verneint) weitergegeben und
B) in meinem Namen bei einer anderen Firma einfach etwas bestellt.
Ich weiß das die beiden Läden zusammen gehören, jedoch sind es trotzdem 2 Firmen. Der Kundenkontakt bei Saturn und Media Markt reagiert nicht oder "kann nichts machen" und der Facebook Chat sagt auch nur ich solle noch etwas Geduld (habe die Rechnung vor 5 Wochen ca. bekommen) haben....
Kann mir vlt. jemand einen Ratschlag geben in wie fern ich weiter vorgehen kann ?
Ich wollte ungern rechtlichen Beistand hinzuziehen, da ich auch nicht weiß ob das überhaupt Sinn macht.
Vielen Dank schon einmal und wünsche ein schönes Wochenende ! :)

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Du hast die Bestellung ja nicht in Auftrag gegeben, sondern der Saturn-Unternehmensteil hat es beim Media-Unternehmensteil bestellt und die Lieferadresse war deine.

Ist wahrscheinlich nur eine Fehlbuchung oder eine Behelfsbuchung. Warte einfach ab, ob es sich von selbst erledigt. Sonst kannst du bei der ersten Mahnung immernoch Widerspruch einlegen & den Vorfall erklären.

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Soweit ich weiß behältst du nach einem Delisting weiterhin die Aktie. Ein Delisting bedeutet nur, dass die Börsen die Aktien nicht länger handeln. Die Aktie wird dann OTC gehandelt, sozusagen "privat" zwischen Käufern und Verkäufern, welche eben noch Interesse an der Aktie haben.

Im Fall von JAL ist der Wert der Aktie tatsächlich praktisch auf 0 gefallen, weil dies durch eine radikale Kapitalreduzierung im Insolvenzprozess zustande kam.

Dann ist die Frage, ob die Bank die Aktie einfach ausgebucht hat, weil sie auf 0 stand. Oder weil die Bank einen OTC-Handel vielleicht nicht anbietet.

Ich würde versuchen, einen Depotauszug aus dem Archiv zu bekommen. Dort müsste dann vermerkt sein, wenn etwas wertlos ausgebucht wurde.

Hattest du noch andere Aktien in dem Depot, dann müsste es eigentlich noch existieren, da es nur aufgelöst wird, wenn es keine Aktienbestände mehr gibt.

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Mit deiner IBAN kann niemand an dein Konto.

Aber man könnte damit eine Lastschrift abbuchen, und das siehst du auf dem Auszug.

Die Lastschrift kannst du online zurückgeben, oder es gibt online ein Formular "Lastschriftrückgabe". Als Rückgabegrund kannst du dann eintragen "Nicht authorisiert" oder "Widerruf" oder "Betrug" etc.

Vielleicht hast du ja doch was gewonnen, wer weiß ;-)

Und falls du aus Versehen ein Abo abgeschlossen hast, kannst du es noch 14 Tage widerrufen, weil du es am Telefon gemacht hast (Fernabsatz-Gesetz).

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Habe mich auch gefragt, ob ich nicht einfach meinen eigenen ETF mit Aktien nachbauen kann.

Diese Idee wird hier gut analysiert: https://homemade-finance.de/etf-nachbauen/

Zusammenfassung: Man kann signifikant Gebühren sparen, während einen die Transaktionskosten auffressen.

ETFs werden nämlich regelmäßig rebalanciert. Das müsste man dann manuell nachtraden. Und warum haben ETFs dann kaum interne Transaktionskosten? Weil sie oftmals nicht die Aktien direkt handeln, sondern mit Swaps, d.h. Forderungen/Verbindlichkeiten untereinander tauschen oder nur Anrechte auf Aktien handeln.

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Normalerweise kann man ein Depot nur schließen, wenn es leer ist.

Aktien gehören immer dir. Sie verhalten sich so wie Geld auf dem Konto. Du kannst sie auf ein Depot bei einer anderen Bank übertragen. Oder du verkaufst sie einfach, damit dein Depot leer wird.

Wenn du dein Depot kündigst und es nicht leer ist, wird die Bank wahrscheinlich eine Nachricht schicken und fragen was mit den Aktien passieren soll.

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Es wäre strategisch wohl eine gute Entscheidung, da wir in eine Phase höherer Inflation kommen. Dadurch kannst du den Kredit tendenziell immer einfacher abbezahlen. Es ist weiterhin auch eher wahrscheinlich, dass deine Immobilie ihren Wert behält oder steigert.

Auch ist die Bedienung des Kredits sicher günstiger, als Miete zu zahlen.

Versicherungen kann man wechseln, da gibt es oft viel Einsparpotential, z.B. bei der KFZ-Versicherung einen höheren Eigenanteil vereinbaren, wenn du eine gute Fahrerin bist.

Benzinpreise sind in dieser Zeit günstig wie nie. Auch beim Essen kannst du sparen, wenn ihr euch gesund und vegetarisch ernährt -> Gemüse.

Es gibt Stromanbieter ohne Grundgebühr, da kannst du sparen wenn du ständige Stromfresser wie Kühlschrank abstellst und deine Lebensmittel im Winter auf dem Balkon lagerst.

Wenn deine Immobilie eine Garage hat, kannst du die oft für gutes Geld vermieten und selbst vor dem Haus parken.

Wenn deine Einnahmen wegfallen, kannst du bei der Wohngeldbehörde einen Lastenzuschuß bekommen. Das ist wie Wohngeld, aber für selbstgenutztes Eigentum.

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Diese Seite ist Betrug, siehe Verbraucherschutz.

Die Seite sieht ja auch total abenteuerlich aus. Registriert in England, Geschäftsführer namens "Power Joe", Telefonnummer eine deutsche Handynummer.

Ich würde unter keinen Umständen etwas überweisen!

In den AGB von Playleg steht, dass dein Geschäftspartner "Felix Entertainment" ist. Diese Firma ist dem Verbraucherschutz ebenfalls als Betrug bekannt, schau mal hier:

https://verbraucherschutz.de/die-abofallen-der-falschen-streaming-dienste/

Sende deine Mahnung an den Verbraucherschutz. Dann holst du dir Netflix und chillst erstmal. Die 400 Euro kannst du behalten, da bin ich sicher.

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Preis - keine Ahnung.

Du musst aber bedenken, dass jedes Werbevideo deinen Abonnenten auf die Nerven geht. Machst du zu viel Werbung, wirst du Abonnenten verlieren oder der Traffic auf dein Video verkürzt sich oder du hast weniger Views beim nächsten Video.

Du müsstest also messen, wie sich die Platzierung auf deine Views, die Likes und die Abo-Anzahl auswirkt.

Mit anderen Worten, du tauschst Geld gegen Follower-Interaktion.

Mach doch die Platzierung und schau dann, ob die Views und Likes weniger werden, oder die Zuschauer an der Stelle der Platzierung das Video abbrechen.

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Schau mal den Dax oder S&P oder Gold seit dem 2. Weltkrieg an. Ein stetiges Wachstum.

Man könnte jetzt aber auch sagen, nicht die Indizes steigen, sondern die Währungen werden immer weniger Wert, und die Indizes erhalten nur den wirklichen Wert, d.h. die Kaufkraft, von dem Kapital.

In Wirklichkeit passiert natürlich beides gleichzeitig: Wirtschaften wachsen, so wie die Bevölkerungen wachsen, und Geld entwertet sich fortlaufend.

Deshalb: ja, es kann theoretisch noch sehr weit nach oben gehen. Denn Geld fließt nicht in Aktien weil es dort "wächst", sondern weil es dort über Jahrzehnte seine Kaufkraft erhält, während Währungen fallen.

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Man kann in etwa sagen:

Beim Volksentscheid stellt der Staat den Bürgern eine Ja/Nein Frage, und sie stimmen ab. z.B. Rauchverbot in Bayern. Oder EU-Beitritt in der Schweiz.

Beim Volksbegehren geht die Frage (oder besser: Forderung) von den Bürgern aus und der Staat (genauer: das Parlament) stimmt dann darüber ab.

In Deutschland gibt es sehr selten Volksentscheide, wenn überhaupt dann nur in den einzelnen Bundesländern oder in den Gemeinden. Das Volk darf gerne "begehren" aber lieber nicht so viel "entscheiden" ;-)

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Natürlich darf der Vater seine Kinder sehen. Darauf hat er sogar ein Recht, selbst wenn er kein Sorgerecht hat. Es nennt sich dann "Umgangsrecht". Es gibt nur Ausnahmen wenn er die Kids sehr schlecht behandelt, z.B. schlägt.

Die Berechnung von Unterhalt ist sehr kompliziert. Es gibt aber einen Selbstbehalt von 1160 Euro. Das bedeutet, diesen Betrag darf der Vater von seinem Einkommen behalten, ohne Unterhalt zu zahlen, weil er sonst selbst zu wenig hätte. Wenn er 1500 netto verdient, bedeutet dass, dass der Unterhalt von der Differenz berechnet wird, also 1500-1160=340 Euro. Davon darf er aber noch Kosten abziehen. Insgesamt würde es sehr sehr wenig Unterhalt ergeben.

Deshalb solltest du unbedingt Unterstützung beantragen; Kindergeld, Elterngeld, Corona-Kinderbonus, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag. Man kann sehr viel beantragen! Aber nicht alles beim Jugendamt, sondern auch bei anderen Stellen, z.B. der Arbeitsagentur. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/corona/finanzielle-hilfen

Schau mal hier, es gibt am Ende der Seite ein Rechenbeispiel von einem Vater, der so ähnlich verdient wie dein Ex. https://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html

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Meiner Meinung nach ist das zwar eine mündliches Versprechen, etwas kaufen zu wollen, aber kein endgültiger Kauf.

Für einen endgültigen Kauf muss es eine Transaktion geben, d.h. du gibst Geld und erhältst Ware. Oder: es muss ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen werden. Das ist z.B. der Fall wenn man bei eBay oder Amazon auf "kaufen" klickt.

An diesen "Kaufvertrag" sind aber viele Kriterien geknüpft, z.B. muss Endpreis, Lieferkosten, Lieferdatum, MwSt., Handelspartner mit Adresse, etc. im Moment des Kaufes genau definiert sein.

eBay Kleinanzeigen ist da anders, weil es diese "Kaufen" Funktion nicht gibt. Außerdem ist die Ware ja weiterhin online eingestellt, es entsteht dem Verkäufer damit kein Schaden. Also, vergiss es. Du musst den Artikel nicht kaufen, wenn du nicht willst. Alles ist gut.

Du kannst den Verkäufer übrigens in der App melden wenn er sich unverschämt verhält oder droht.

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Du musst niemanden reinlassen, die Unverletzlichkeit der Wohnung steht im Grundgesetz.

Wenn das Jugendamt gegen deinen Willen in deine Wohnung eindringen will, dann müssen sie sich einen Gerichtsbeschluß holen, dann geht es. Es gibt auch Fälle von Gefahr in Verzug, aber dann müssen sie mit der Polizei kommen.

Deutsche Jugendämter fallen immer wieder durch dreiste und unverhältnismäßige Maßnahmen auf, z.B. Zwangstrennung von Familien. Dies geht auch immer wieder durch die Medien. Es gibt viele Fälle bei denen Mütter oder Väter zwangsweise von ihren Kindern getrennt werden oder die Kinder anderswo "in Obhut" gesteckt werden und dies zu Unrecht geschehen ist.

Wenn du den Verdacht hast, das dies bei dir der Fall ist, dann würde ich mich unter keinen Umständen auf eine Diskussion oder Kooperation mit dem Jugendamt einlassen, sondern direkt einen Anwalt zu Rate ziehen, der die Rechte von deiner Tochter und ihrem Kind vertritt.

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Nein, du kannst ein Geschenk nicht einfordern. Auch wenn die Dame es fest versprochen hat. Dann hat sie zwar ihr Versprechen gebrochen. Aber sie hat auch die Freiheit, sich es nochmal "anders zu überlegen".

Nur wenn du den Artikel tatsächlich bekommen hast ist es deiner, und sie kann ihn nicht wieder zurückfordern.

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