Ich denke, dass das immer individuell ist und auf den jeweiligen Fall ankommt.

Ich habe aber gelesen, dass Mehrbedarfe gedeckt werden. Fraglich ist allerdings, ob Praxisgebühren und Medikamente zu Mehrbedarfen gehören.

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Wie billy schreibt: 10 Jahre stimmen.

Auch wenn man eine Schenkung erhalten hat ist noch eine gewisse Vorsicht geboten. Unter bestimmten Umständen kann man die Schenkung zurückverlangen. Die Fälle sind insbesondere

* § 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
* § 530 Widerruf der Schenkung wegen Undanks

a) Rückforderung wegen Verarmung

Ebenso wie bei Verarmung das Schenkungsversprechen nicht erfüllt werden muss kann die Schenkung nach Vollzug rückabgewickelt werden, wenn der Schenker verarmt. Die Regelung des § 528 BGB stellt darauf ab, dass der Schenkende seinen angemessenen Unterhalt nicht mehr zahlen kann oder Unterhaltszahlungen nicht mehr erbringen kann, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist. Die Rückforderung kann dadurch abgewendet werden, dass der Beschenkte für den Unterhalt aufkommt.

Das habe ich auf:

http://www.rechtsanwalt-news.de/familienrecht/geschenkt-ist-geschenkt-wiederholen-ist-gestohlen-rueckforderung-bei-schenkung/

gefunden.

Schönen Abend

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Es gibt Direktversicherungen, Pensionsfonds und -kassen u.a.

Heraus findest du es, wenn du mal da nachfragst, wo du den Vertrag zu der betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen hast. Zu beachten ist, dass bei Abschluss eines Vertrages hat der Arbeitgeber immer noch ein Wörtchen mitzusprechen, d.h., dass man vorher mit dem AG abklärt, ob er in den ausgewählten Vertrag einspart.

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Das stimmt. Es kann sein, dass ein anderer Arbeitgeber Ihnen nicht diesen zusätzlichen Schutz in der betrieblichen Altersvorsorge anbietet. Leider hat man auch keinen Anspruch auf diese Absicherung. Aber fragen, kostet ja nichts.

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