Ich habe mich im Oktober 2021 bei meiner Fahrschule angemeldet. Damals hab ich auch schon die Dokumente für den Antrag zu Führerscheinprüfung mit dem damaligen Datum unterschrieben. Der Antrag wurde aber erst im April diesen Jahres abgeschickt, da ich mir viel Zeit mit Sehtest und EH-Kurs gelassen hab.

Ich weiß das man 1 Jahr Zeit hat die Theorieprüfung zu machen.

Meine Frage ist: Gilt diese 1 Jahres Frist ab der Anmeldung, also Oktober, oder ab dem Moment wo der Antrag abgeschickt wurde, also April?