Hallo zusammen,
meine Ex-Partnerin (nicht verheiratet) und ich haben 2016 zusammen gebaut und uns jetzt leider getrennt. Restschuld bei der DSL 298.000,- (Kredit nicht voll ausgezahlt). Nun würde ich gern Ihren Anteil am Haus übernehmen und im Gegenzug logischerweise eine Schuldhaftentlassung aus dem gemeinsamen Kreditvertrag erwirken. Leider stellt sich die DSL Bank quer und sagt eine Schuldhaftentlassung sei nur nach Abrechnung (bezahlen der Vorfälligkeit) und Neuabschluss eines Vertrags möglich.
Meine Frage, ist das rechtens? Generell ist mir bewusst dass eine Schuldhaftentlassung generell ein Gutwill der Bank ist und das auch vertraglich nicht geregelt ist. Meiner Meinung nach ist es aber doch so das Bank entweder sagt es geht oder es geht nicht. Klar eine Bearbeitungsgebühr in einem angemessenen Rahmen ist natürlich logisch. Aber eine Vorfälligkeit sprengt da für mein Empfinden etwas den Rahmen.
Danke für eure Antworten